Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) der Ship it GmbH
Sitz Nordring 1, 63500 Seligenstadt – Vertreten durch die Geschäftsführer Jorin Karner und Andy Sanders
Von diesen AGB abweichende vereinbarte einzelvertragliche Regelungen haben immer Vorrang.
I Definition und Geltungsbereich
(1) Die Firma Ship It GmbH, vertreten durch Jorin Karner und Andy Sanders, ist Markeninhaber von Casino4Home. Im Folgenden als C4H und die andere Partei als Auftraggeber bezeichnet.
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen werden Bestandteil jedes Vertrages zwischen C4H und dem Auftraggeber. Abweichende
Regelungen können individuell vereinbart werden, bedürfen aber der Schriftform.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn C4H diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
II Angebote und Preise
(1) Alle Angebote von C4H sind − soweit nicht anders gekennzeichnet − für 7 Kalendertage verbindlich. Ausgenommen hiervon ist eine Maximaldauer von 7 Tagen vor der Veranstaltung.
(2) Alle Preise verstehen sich, insofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
III Durchführung
(1) Nach Auftragseingang und Mitteilung der für den Auftragnehmer relevanten persönlichen Daten entscheidet C4H über die Annahme des Antrags auf Vertragsabschluss. Nach Auftragsannahme verpflichtet sich C4H, den erteilten Auftrag sorgfältig auszuführen. Der Auftraggeber willigt darin ein, dass der Auftrag durch Dritte (z.B. Subunternehmer) ausgeführt wird. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist C4H hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
IV Leistung
(1) Die Leistung von C4H besteht aus dem Aufbau und der fachgerechten Betreuung von Spieltischen.
(2) Es findet unter keinen Umständen ein Glücksspiel um Geld oder Wertsachen statt.
(3) Im Falle, dass C4H für den Auftraggeber eine Komplettveranstaltung organisiert, führt C4H zusätzliche Dienstleistungen wie beispielsweise Location- und Gastronomieauswahl durch.
(4) C4H ist nicht Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung.
(5) C4H ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers geändert wird.
(6) Eine Übertragung des Anspruchs aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit Zustimmung von C4H möglich.
(7) Im Falle, dass der Auftraggeber eine Verlängerung des Spielbetriebs während der Leistungserbringung wünscht, kann seitens C4H eine verhältnismäßige Nachberechnung erfolgen. C4H hat die Möglichkeit eine Spielzeitverlängerung abzulehnen.
V Pflichten des Auftraggebers
(1) Tritt keine anders lautende Vereinbarung in Kraft, ist der Auftraggeber verpflichtet die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Im Falle, dass es sich um eine Komplettveranstaltung im Sinne von §4 (3) handelt, entfallen die Verpflichtungen des Auftraggebers gem. §5 (1) c bis h. Folgende Sachverhalte sind insbesondere entscheidend:
im Vorfeld der Veranstaltung:
a. Der Auftraggeber ist angehalten eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, insofern er nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Bei einer Komplettveranstaltung ist diese Versicherung nachzuweisen.
b. Der Auftraggeber ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet C4H sämtliche, zur Durchführung des Auftrags relevanten Informationen mitzuteilen. Insbesondere ist eine vollständige Anschrift und ggf. eine Beschreibung des Veranstaltungsortes inkl. Angabe des Stockwerkes, Vorhandensein und Abmessungen eines Fahrstuhls, Raumgröße, Treppen oder andere Hindernisse etc. mitzuteilen. Änderungen müssen unverzüglich angezeigt werden.
c. Notwendige Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. GEMA) sind vom Auftraggeber vorzunehmen.
für den Auf- und Abbau:
d. Der Auftraggeber hat den freien Zugang zum Veranstaltungsort, Be- und Entlademöglichkeiten während des Auf- und Abbaus, die Nutzung eines vorhandenen Fahrstuhls, ausreichend gebührenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die freie Anfahrt zum Veranstaltungsort zu gewährleisten.
e. Wenn keine anderslautenden Absprachen getroffen wurden, erfolgt der Auf- und Abbau ebenerdig mit einer maximalen Laufstrecke von 20m. Jegliche Abweichung von diesen Gegebenheiten muss zwingend mit C4H abgesprochen werden. Fahrtstuhle können nur genutzt werden, wenn diese ein bestimmtes Mindestmaß besitzen sowie während des Auf- und Abbaus C4H exklusiv zur Verfügung stehen. C4H behält sich das Recht vor nicht kommunizierte Erschwernisse beim Auf- und Abbau nachträglich in Rechnung zu stellen oder den Auftrag als undurchführbar vor Ort abzulehnen.
f. Der Aufbau findet bis 60 Minuten vor Spielstart statt. Frühere Aufbauzeiten sind im Vorfeld mit C4H abzusprechen. Jede angefangene Stunde wird mit 20,00 € pro Tisch zzgl. MwSt. berechnet. Der Abbau erfolgt immer direkt nach dem Ende der Spielzeit. Wartezeiten werden je angefangene Stunde mit 20,00 € pro Tisch zzgl. MwSt. berechnet. Anderweitige Regelungen müssen von C4H explizit bestätigt werden.
g. Der Auftraggeber stellt − insofern nicht anders vereinbart − die für die Bestuhlung der Spieltische notwendigen Stühle und sorgt für eine ausreichende Beleuchtung der Spieltische. Erfolgt die Beleuchtung der Spieltische durch C4H, so obliegt es dem Auftraggeber die Stromversorgung bis unmittelbar am Stellplatz der Spieltische sicherzustellen.
h. Vor Ort hat ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
i. Das gesamte Equipment von C4H darf ohne Zustimmung von C4H nicht eigenmächtig um positioniert werden.
vor und während der Veranstaltung
j. Der Auftraggeber hat sämtliches Inventar von C4H pfleglich zu behandeln und ggf. Gäste auf diese Verpflichtung hinzuweisen.
(2) Sollten einer oder mehrere der aufgeführten Sachverhalte nicht oder nur teilweise gewährleistet sein, wird C4H den Auftraggeber über gegebenenfalls resultierende Mehrkosten in Kenntnis setzen und behält sich insbesondere das Recht vor, den Auftrag abzulehnen bzw. die Leistung nicht oder nur teilweise zu erfüllen. C4H ist berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung etwaige entstandene Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
VII Rücktritt des Auftraggeber
Die Kosten für vom Auftraggeber zunächst bestätigte, in der Folge jedoch stornierte Aufträge hat der Auftraggeber, wie folgt zu zahlen:
– bis 3 Monate vor Termin 10%
– ab 3 Monate vor Termin 25%
– ab 2 Monate vor Termin 35%
– ab 30 Tagen vor Termin 50%
– ab 10 Tage vor Termin 75%
VIII Referenz
C4H ist es grundsätzlich gestattet, Firmenlogos des Auftraggebers nebst Bildmaterial der Veranstaltung, unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen für Eigenwerbung zu verwenden. Insofern der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, genügt eine kurze Mitteilung an C4H. Bucht der Auftraggeber C4H für eine dritte Partei, darf C4H auch dessen Logo für seine Referenzen benutzen. Der Auftraggeber hat seinen Kunden hier von in Kenntnis zu setzen.
IX Verschiedenes
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung als Gerichtstand vereinbart.